E-Auto Förderung 2026

Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung

Die Bundesregierung hatte im Herbst 2025 beschlossen, ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen. Details zum Programm, zur Förderung und zu Voraussetzungen für die Antragstellung werden hier folgend dargestellt und laufend aktualisiert.

Eine Antragsstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 möglich. Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist dabei das Datum der Neuzulassung.

Was wird gefördert?

  • reine Elektrofahrzeuge (BEV - Battery Electric Vehicle)
  • Plug-in-Hybride (PHEV)

Sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen:

Im Zeitraum vom 01. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 sind Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender förderfähig, sofern deren CO₂-Emissionen einen Wert von 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.

  • Förderfähig sind Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026
  • Die Antragstellung erfolgt online und wird voraussichtlich ab Mai 2026 möglich sein
  • Maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung.
  • Mindesthaltedauer des Fahrzeugs: 36 Monate

Wie hoch ist die Förderung?

  • Basisförderung:
    • Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und
    • 1.500 Euro für Plug-In-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender
  • Förderung für Familien
    • pro Kind 500 Euro zusätzlich, maximal 1.000 Euro (bis zu 2 Kinder werden berücksichtigt)
    • Soziale Staffelung: plus 1.000 Euro bei unter 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr plus weitere 1.000 Euro bei unter 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr

Bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs:

Zu versteuerndes HaushaltsjahreseinkommenHaushalt ohne Kinder unter 18 JahrenHaushalt mit einem Kind unter 18 JahrenHaushaltmit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren
85.001 bis 90.000 Euronicht förderfähignicht förderfähig4.000 Euro
80.001 bis 85.000 Euronicht förderfähig3.500 Euro4.000 Euro
60.001 bis 80.000 Euro3.000 Euro3.500 Euro4.000 Euro
45.001 bis 60.000 Euro4.000 Euro4.500 Euro5.000 Euro
bis 45.000 Euro5.000 Euro5.500 Euro6.000 Euro

Bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-In-Hybrids (PHEV) oder Elektrofahrzeugs mit Range-Extender (REEV):

Zu versteuerndes HaushaltsjahreseinkommenHaushalt ohne Kinder unter 18 JahrenHaushalt mit einem Kind unter 18 JahrenHaushaltmit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren
85.001 bis 90.000 Euronicht förderfähignicht förderfähig2.500 Euro
80.001 bis 85.000 Euronicht förderfähig2.000 Euro2.500 Euro
60.001 bis 80.000 Euro1.500 Euro2.000 Euro2.500 Euro
45.001 bis 60.000 Euro2.500 Euro3.000 Euro3.500 Euro
bis 45.000 Euro3.500 Euro4.000 Euro4.500 Euro

Wie wird das zu versteuernde Einkommen berechnet?

Das zu versteuernde Einkommen wird durch das  Finanzamt ermittelt. Sie finden den Betrag in Ihrem Steuerbescheid.

Bei der Berechnung werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte (z. B. aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit, Mieteinnahmen etc.) Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, individuelle Freibeträge und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.

Das zu versteuernde Einkommen unter Berücksichtigung eventueller Kinderfreibeträge findet sich im Steuerbescheid in der Regel unter „Berechnung des Solidaritätszuschlags“ oder „Berechnung der Kirchensteuer“. Das unter „Berechnung des zu versteuernden Einkommens“ angegebene zu versteuernde Einkommen berücksichtigt die Kinderfreibeträge nicht zwingend.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder bestimmten Fahrzeugen mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie sog. Range-Extender). Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

Warum Treffpunkt Thierolf?

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